Gesundheitskosten bei den Steuern abziehen - So gehts
Gesundheitskosten bei den Steuern abziehen

Gesundheitskosten bei den Steuern abziehen - So gehts

August 01, 2026
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Praxis Globuli Newsletter – Steuerabzug Behandlungskosten

Wusstest du, dass deine Behandlung bei mir von den Steuern absetzbar sein kann?

Bei Behandlungskosten für Naturheilkunde herrscht oft Unsicherheit. Deshalb heute die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.

Als eidg. dipl. Naturheilpraktiker erfülle ich die gesetzlichen Voraussetzungen für den Steuerabzug. Damit auch du davon profitierst, lohnt sich ein Blick auf die folgenden Punkte.


Das Wichtigste in Kürze

  • Deine selbst bezahlten Behandlungskosten kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von den Steuern abziehen.
  • Abzugsfähig ist der Teil der jährlichen Gesundheitskosten, der 5 Prozent deines Reineinkommens übersteigt.
  • Diese Schwelle gilt für die Summe aller Gesundheitskosten im Jahr, nicht nur für die Behandlung bei mir.
  • Die genauen Regeln sind kantonal geregelt, im Zweifel hilft ein Blick in die Wegleitung deines Kantons oder eine kurze Rückfrage bei deiner Steuerbehörde.
  • Da ich als eidg. dipl. Naturheilpraktiker kantonal anerkannt bin, brauchst du für die Abzugsfähigkeit keine separate ärztliche Verordnung.

So sammelst du richtig

  • Lege dir einen eigenen Ordner an, digital oder physisch, nur für Gesundheitskosten.
  • Bewahre neben der Rechnung auch den Zahlungsnachweis auf.
  • Bestelle bei deiner Krankenkasse den Steuerauszug. Dort sind bereits eingereichte, selbst getragene Kosten aufgelistet.
  • Massgebend ist das Jahr, in dem du effektiv bezahlt hast, nicht das Jahr der Behandlung.

Oft vergessen

  • Auch Behandlungskosten von Kindern und unterstützungsbedürftigen Angehörigen zählen dazu.
  • Krankenkassenprämien sind keine Krankheitskosten. Dafür gibt es einen separaten Abzug mit eigenem Maximalbetrag.
  • Fahrtkosten sind meist nicht abzugsfähig, ausser in medizinischen Ausnahmefällen.

Im Zweifel lohnt es sich, die Kosten trotzdem zu deklarieren. Die Steuerbehörde prüft und entscheidet, ein Nachteil entsteht dadurch nicht.

Herzlich
Walti Linke
Praxis Globuli

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